Pflegekosten und Unterstützung in der Schweiz - einfach erklärt
- christophkuenzli
- 10. Nov.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 11. Nov.
Wenn Pflege nötig wird - Ihr Weg durch die Finanzierung
Irgendwann kommt der Moment, in dem ein geliebter Mensch im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist. Dann stellen sich viele Fragen: Wie wird der Pflegebedarf festgestellt? Wer bezahlt die Pflegekosten? Und wie funktioniert das System in der Schweiz eigentlich?
Im Porthof Wohnen mit Pflege erklären wir Ihnen verständlich und transparent, wie Pflegefinanzierung in der Schweiz geregelt ist - und welche Unterstützung Sie als Familie erhalten können.

Was bedeutet Pflegebedarf?
Der Pflegebedarf beschreibt, wie viel Hilfe eine Person im Alltag benötigt – zum Beispiel beim Waschen, Anziehen, Essen, Bewegen oder bei der Medikamenteneinnahme.
Im Porthof wird dieser Bedarf von diplomierten Pflegefachpersonen sorgfältig erfasst und regelmässig überprüft. Dabei wird dokumentiert, wie viel Zeit täglich für pflegerische Tätigkeiten notwendig ist.
Beispiele:
Unterstützung bei Körperpflege und Hygiene
Hilfe beim Essen und Trinken
Bewegungs- und Mobilitätshilfe
Medizinische Pflege (z. B. Medikamentengabe, Wundversorgung)
Begleitung bei Orientierungsschwierigkeiten oder Demenz
Aus dem täglichen Zeitaufwand ergibt sich eine Pflegekategorie. Diese Einstufung ist die Grundlage für die Finanzierung durch Krankenkasse, öffentliche Hand und Bewohner:innen.
Wie werden die Pflegekosten aufgeteilt?

In der Schweiz teilen sich drei Parteien die Pflegekosten:
a) Die Krankenkasse
Die Grundversicherung beteiligt sich mit einem festen Beitrag pro Tag an den anerkannten Pflegeleistungen. Dieser liegt – je nach Pflegebedarf – zwischen ca. CHF 10 und CHF 115 pro Tag. Er deckt aber nicht die gesamten Pflegekosten ab.
b) Die Bewohnerin oder der Bewohner
beteiligt sich mit einem gesetzlich festgelegten Eigenanteil von maximal CHF 23 pro Tag (Stand 2025). Dieser Betrag ist schweizweit durch den Bund begrenzt und darf vom Pflegeheim nicht überschritten werden.
c) Der Kanton oder die Gemeinde
Die öffentliche Hand übernimmt die verbleibenden Pflegekosten (im Kanton St. Gallen die Gemeinde) – also die Differenz zwischen Krankenkassenbeitrag, Eigenanteil und den tatsächlichen Kosten.
Was ist nicht in den Pflegekosten enthalten?
Neben der Pflege entstehen im Heim auch Kosten für Wohnen, Verpflegung und Betreuung. Diese sogenannten Hotelleriekosten umfassen unter anderem:
Unterkunft, Reinigung, Wäsche, Strom und Heizung
Mahlzeiten und Getränke
Freizeit- und Aktivierungsangebote
Nutzung gemeinsamer Räume und Infrastruktur
Diese Kosten tragen die Bewohnenden selbst. Wenn das Einkommen nicht ausreicht, helfen Ergänzungsleistungen (EL).
Ergänzungsleistungen (EL) – finanzielle Unterstützung
Die Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV stellen sicher, dass Menschen die nötige Pflege und Betreuung erhalten - unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten.
Voraussetzungen:
Bezug einer AHV- oder IV-Rente
Wohnsitz in der Schweiz
Einkommen und Vermögen reichen nicht für die anerkannten Ausgaben
Leistungen:
Übernahme der Differenz zwischen Einkommen und anerkannten Ausgaben (inkl. Pflege- und Heimkosten)
Jährlicher Betrag für persönliche Auslagen
Zuschüsse zu Krankheits- und Behinderungskosten (z. B. Zahnarzt, Hilfsmittel, Transporte)
Anträge werden bei der kantonalen EL-Stelle eingereicht. Das Porthof-Team unterstützt Angehörige gerne bei der Antragsstellung.
So läuft es in der Praxis
Pflegebedarf erfassen – Unsere Pflegefachpersonen bestimmen den individuelle Unterstützungsbedarf.
Kostenübersicht erstellen – Sie erhalten eine transparente Aufstellung der Gesamtkosten und Beiträge.
Ergänzungsleistungen prüfen – wir helfen bei der Antragstellung.
Regelmässige Überprüfung: Der Pflegebedarf wird laufend neu beurteilt, damit Leistungen immer aktuell bleiben.
Unser Versprechen: Transparenz und Unterstützung
Die Finanzierung von Pflege wirkt oft kompliziert – muss sie aber nicht sein. Im Porthof Wohnen mit Pflge legen wir Wert auf klare Informationen und persönliche Begleitung. Wir unterstützen Sie dabei,
den Pflegebedarf richtig einzuschätzen,
die Finanzierung zu verstehen,
und alle Unterstützungsleistungen zu nutzen.
So behalten Sie jederzeit den Überblick – über Pflege, Betreuung und Kosten.

Fazit
Die Pflegefinanzierung in der Schweiz ist solidarisch und fair aufgebaut: Krankenkassen, Bewohner:innen und die öffentliche Hand teilen sich die Kosten.
Im Porthof verbinden wir fachliche Kompetenz mit menschlicher Zuwendung. Wir sorgen dafür, dass Pflege, Betreuung und Finanzierung transparent, individuell und vertrauensvoll gestaltet sind – für ein sicheres und würdevolles Leben im Alter.
Haben Sie Fragen zur Pflegefinanzierung oder zu einem Heimeintritt? Unser Team berät Sie gerne persönlich.